Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder BĂŒro- und GeschĂ€ftsrĂ€ume?
GemÀss den geltenden Bestimmungen haben Sie als VermieterIn oder LogisgeberIn eine Einzugs- oder Auszugsanzeige an die Einwohnerdienste vorzunehmen. Die Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.