Gesuch finanzielle Zuwendung aus Bruno-Viecelli-Stiftung

Anspruchsberechtigt sind nur alleinerziehende Eltern von Kindern bis zum erfüllten 14. Lebensjahr wohnhaft in der Gemeinde Landquart. Der maximale auszurichtende Betrag beläuft sich auf CHF 300.- innerhalb eines Kalenderjahres pro Kind.

    Alleinerziehendes Elternteil

     

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    Geschenkart

     

    Höhe des Betrages in CHF
    (max. Fr. 300.-) *

     

    BegrĂĽndung ĂĽber die Verwendung des genannten finanziellen Betrages

     

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