Gesuch finanzielle Zuwendung aus Bruno-Viecelli-Stiftung
Anspruchsberechtigt sind nur alleinerziehende Eltern von Kindern bis zum erfüllten 14. Lebensjahr wohnhaft in der Gemeinde Landquart. Der maximale auszurichtende Betrag beläuft sich auf CHF 300.- innerhalb eines Kalenderjahres pro Kind.