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Gesuch finanzielle Zuwendung aus Bruno-Viecelli-Stiftung

Anspruchsberechtigt sind nur alleinerziehende Eltern von Kindern bis zum erfüllten 14. Lebensjahr wohnhaft in der Gemeinde Landquart. Der maximale auszurichtende Betrag beläuft sich auf Fr. 300.– innerhalb eines Kalenderjahres pro Kind.

    Alleinerziehendes Elternteil

     

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    Geschenkart

     

    Höhe des Betrages in CHF
    (max. Fr. 300.-) *

     

    Begründung über die Verwendung des genannten finanziellen Betrages

     

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