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Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Landquart können ab 9. Juni 2024 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich unter:
www.gr.ch/e-voting/anmelden

Für die Anmeldung zu E-Voting müssen Sie in unserer Gemeinden stimmberechtigt sein. Anmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.

Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht benötigt, die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden elektronisch bereitgestellt.

Weitere Informationen und wichtige Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informationsplattform der Kantone: evoting-info.ch

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.

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