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Parkieren

Grundsatzregelung

Auf Gebiet der Gemeinde Landquart dürfen auf öffentlichen Flächen, Strassen und Wegen Motorfahrzeuge und Anhänger nur dort abgestellt werden, wo dies durch Vorschriften oder Bezeichnungen der Gemeinde ausdrücklich zugelassen wird. Ausserhalb der markierten Parkplätze gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet (ausser Ortsteil Mastrils) ein generelles Parkverbot. Jede Art unerlaubten Parkierens ist untersagt.

Gebührenpflichtige und gebührenfreie Parkplätze

Auf markierten gebührenpflichtigen Parkplätzen dürfen Motorfahrzeuge nur gegen eine Gebühr gemäss den auf den Ticketautomaten vermerkten Bedingungen, oder mit einer gültigen Parkkarte, abgestellt werden. Als öffentliche Plätze gilt der Abstellraum auf öffentlichen Strassen und Plätzen die im Eigentum oder Nutzungsrecht der Gemeinde Landquart stehen. Gebührenpflicht gilt auch für die öffentlichen Parkplätze, die sich (teilweise) auf privaten Grundstücken befeinden (z.B. Bahnhofstrasse).
Zur Begleichung der Parkgebühren auf gebührenpflichtigen Parkfeldern, stehen in der Gemeinde Landquart drei verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung.

Bezahlung mit Bargeld

Alle Parkfelder können an der betreffenden Parkuhr mit Münzen und Rappen (ausser5erli) bezahlt werden. Es muss immer ein voller Frankenbetrag einbezahlt werden.

Bezahlung mit Parkingpay

Parkingpay wird bereits in vielen Schweizer Städten zur bargeldlosen Bezahlung gebührenpflichtiger Parkfelder angeboten. Zur Nutzung des Angebotes muss vor dem ersten Parkvorgang ein persönliches Konto eingerichtet werden.
Einfach in der App den Standort Landquart sowie die richtige Zone auswählen und den Parkvorgang starten. In welcher Zone Sie sich befinden, ist an der betreffenden Parkuhr ersichtlich.

Bezahlung mit TWINT

Wenn Sie TWINT bisher noch nicht zur bargeldlosen Bezahlung nutzen, dann muss die App vorgängig auf Ihrem Smartphone eingerichtet werden.
Zur Zahlung mit TWINT einfach mit der TWINT-App den QR-Code an der betreffenden Parkuhr scannen, die gewünschte Parkdauer auswählen und die Zahlung bestätigen.

Bezahlung mit Easypark

Wenn Sie Easypark bisher noch nicht zur bargeldlosen Bezahlung nutzen, dann muss die App vorgängig auf Ihrem Smartphone eingerichtet werden.

Parkkarten

Parkkarten gelten nur für die Zonen 102, 103, 201 und 202. Auf der Karte im Downloadbereich unten sind die erlaubten Zonen aufgeführt.
Diese werden nur in elektronisch Form zur Verfügung gestellt!
„Parkingpay“ heisst das System, welches das bargeldlose Parkieren in Landquart und in vielen Schweizer Städten ermöglicht. Mit Parkingpay ist es möglich, gebührenpflichtige Parkfelder bargeldlos über das Parkingpay-Konto zu bezahlen.

Gültigkeitsdauer

Dem Erwerber einer Parkkarte steht die Möglichkeit offen, die Parkkarte für einzelne Monate oder ein Jahr zu beziehen. Ab dem zehnten Monat ist es günstiger, eine Jahreskarte für zwölf Monate zu kaufen; somit können Monatskarten für maximal neun Monate bezogen werden.

Gebühr

Fr.    50.00   pro Monat
Fr.  500.00   pro Jahr

Download
«Parkinkpay-App»

Die Parkingpay-App kann im App Store oder im Google Play-Store bezogen werden.

  

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