Unterlagen Nutzungsplanung zur Gemeindeversammlung vom 28. Oktober 2024 Mehr Infos.

Parkieren

Grundsatzregelung

Auf Gebiet der Gemeinde Landquart dürfen auf öffentlichen Flächen, Strassen und Wegen Motorfahrzeuge und Anhänger nur dort abgestellt werden, wo dies durch Vorschriften oder Bezeichnungen der Gemeinde ausdrücklich zugelassen wird. Ausserhalb der markierten Parkplätze gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet (ausser Ortsteil Mastrils) ein generelles Parkverbot. Jede Art unerlaubten Parkierens ist untersagt.

Gebührenpflichtige und gebührenfreie Parkplätze

Auf markierten gebührenpflichtigen Parkplätzen dürfen Motorfahrzeuge nur gegen eine Gebühr gemäss den auf den Ticketautomaten vermerkten Bedingungen, oder mit einer gültigen Parkkarte, abgestellt werden. Als öffentliche Plätze gilt der Abstellraum auf öffentlichen Strassen und Plätzen die im Eigentum oder Nutzungsrecht der Gemeinde Landquart stehen. Gebührenpflicht gilt auch für die öffentlichen Parkplätze, die sich (teilweise) auf privaten Grundstücken befinden (z.B. Bahnhofstrasse).
Zur Begleichung der Parkgebühren auf gebührenpflichtigen Parkfeldern, stehen in der Gemeinde Landquart drei verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung.

Bezahlung mit Bargeld
Alle Parkfelder können an der betreffenden Parkuhr mit Münzen und Rappen (ausser5erli) bezahlt werden. Es muss immer ein voller Frankenbetrag einbezahlt werden.

Bezahlung mit Parkingpay
Parkingpay wird bereits in vielen Schweizer Städten zur bargeldlosen Bezahlung gebührenpflichtiger Parkfelder angeboten. Zur Nutzung des Angebotes muss vor dem ersten Parkvorgang ein persönliches Konto eingerichtet werden.
Einfach in der App den Standort Landquart sowie die richtige Zone auswählen und den Parkvorgang starten. In welcher Zone Sie sich befinden, ist an der betreffenden Parkuhr ersichtlich.

Bezahlung mit TWINT
Wenn Sie TWINT bisher noch nicht zur bargeldlosen Bezahlung nutzen, dann muss die App vorgängig auf Ihrem Smartphone eingerichtet werden.
Zur Zahlung mit TWINT einfach mit der TWINT-App den QR-Code an der betreffenden Parkuhr scannen, die gewünschte Parkdauer auswählen und die Zahlung bestätigen.

Bezahlung mit PrestoPark
Die Parkplätze sind bei der PrestoPark-APP auf einer Karte ersichtlich. Die Konditionen (Betriebsdauer, Tarif, max. Zeit) sind bei jedem Parkplatz aufgeführt. Die Parkplätze haben je nach Konditionen eine unterschiedliche Farbe. Mit der aktivierten Geolokalisierung auf Ihrem Smartphone befinden Sie sich automatisch auf dem richtigen Parkplatz.

Bezahlung mit TCS Park & Pay
Die Parkplätze sind bei der TCS-APP auf einer Karte ersichtlich. Die Konditionen (Betriebsdauer, Tarif, max. Zeit) sind bei jedem Parkplatz aufgeführt. Mit der aktivierten Geolokalisierung auf Ihrem Smartphone befinden Sie sich automatisch auf dem richtigen Parkplatz. Sie sind noch nicht in Landquart/Igis und möchten dort parkieren? Wählen Sie den Parkplatz und klicken Sie auf «Route», Sie werden dann zum entsprechenden Parkplatz navigiert.

Bezahlung mit Easypark
Wenn Sie Easypark bisher noch nicht zur bargeldlosen Bezahlung nutzen, dann muss die App vorgängig auf Ihrem Smartphone eingerichtet werden.

Parkkarten

Parkkarten gelten nur für die Zonen 102, 103, 201 und 202. Auf der Karte im Downloadbereich unten sind die erlaubten Zonen aufgeführt.
Diese werden nur in elektronisch Form zur Verfügung gestellt!
„Parkingpay“ heisst das System, welches das bargeldlose Parkieren in Landquart und in vielen Schweizer Städten ermöglicht. Mit Parkingpay ist es möglich, gebührenpflichtige Parkfelder bargeldlos über das Parkingpay-Konto zu bezahlen.

Gültigkeitsdauer
Dem Erwerber einer Parkkarte steht die Möglichkeit offen, die Parkkarte für einzelne Monate oder ein Jahr zu beziehen. Ab dem zehnten Monat ist es günstiger, eine Jahreskarte für zwölf Monate zu kaufen; somit können Monatskarten für maximal neun Monate bezogen werden.

Gebühr

Fr.    50.00   pro Monat
Fr.  500.00   pro Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 
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