Die Schulkommission besteht aus der PrÀsidentin oder dem PrÀsidenten (Art. 33, Abs. 2) und mindestens vier weiteren Mitgliedern, die vom Gemeindevorstand gewÀhlt werden.
Die Schulkommission vollzieht die Schulgesetzgebung und wĂ€hlt die Schulleitung, die Lehrpersonen, die SchulĂ€rzte sowie die Schulverwaltung. Ausserdem stehen ihr ausserhalb des Voranschlages im Sinne eines freien Kredites 20â000 Franken zu VerfĂŒgung.
Personen | Funktion |
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Heim Martin | PrÀsident |
Hofmann Ladina | Mitglied |
Nadig Tamara | Mitglied |
Schneebeli Zeugin Marc | Mitglied |
Samuel Stocker | Mitglied |