Bürgergemeinde Landquart
Bürgergemeinde Landquart
In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde Landquart fallen folgende Aufgaben:
- die Aufnahme resp. Zusicherung ins Gemeindebürgerrecht, gem. Bürgerrechtsgesetz der Gemeinde Landquart.
- die Verwaltung, Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens.
- die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung von Grundstücken.
- die Mitwirkung bei der Verfügung über Entnahme von Mitteln aus dem Bodenerlöskonto nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung.
- die Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Gemeinde.
- die Festsetzung von Beiträgen für allgemeine Bedürfnisse in der Gemeinde Igis in der Grössenordnung von 10% der industriellen Baurechtszinsen pro Geschäftsjahr.
- Kauf und Verkauf von Liegenschaften und Beteiligungen an Unternehmungen und Gesellschaften.
Die Bürgergemeinde Landquart besteht aus den in der politischen Gemeinde Landquart wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.
Die ordentlichen Organe der Bürgergemeinde sind:
a) die Bürgergemeindeversammlung
b) der Bürgerrat
c) die Rechnungsrevisoren