E-Voting: Die Anmeldefrist für die Abstimmung vom 09. Juni läuft am 14. April 2024 ab Mehr Infos.

Einwohnerdienste

Die Einwohnerdienste sind zuständig für die Führung des Einwohnerregisters (schweizerische und ausländische Staatsangehörige). Sie erfassen und verwalten die Personendaten der Landquarter EinwohnerInnen. Diese Daten bilden die Grundlage für alle einwohnerbezogenen Verwaltungstätigkeiten der Gemeinde Landquart.

Anmeldung / Zuzug

Wir heissen Sie herzlich willkommen in Landquart!

Die Anmeldung müssen Sie innert 14 Tagen entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Rathaus in Igis vornehmen oder aber den Zuzug elektronisch via eUmzug (sofern die bisherige Wohngemeinde den eUmzug anbietet) melden.

Schweizerische Staatsangehörige (Niederlassung)
Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Heimatschein
  • Familienausweis (ausgenommen ledige Personen)
  • Krankenkassennachweis
  • gĂĽltige Identitätskarte / Reisepass
  • wenn möglich, Mietvertrag oder Mietausweis

Wichtig: Erfolgt der Zuzug aus dem Ausland muss die Anmeldung persönlich bei den Einwohnerdiensten am Schalter erfolgen!


WochenaufenthalterInnen
Wenn Sie beabsichtigen, sich nur befristet in Landquart aufzuhalten, müssen Sie sich ebenfalls innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste im Rathaus melden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Wohnsitzausweis/Heimatausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des zivilrechtlichen Wohnsitzes)
  • Fragebogen Wochenaufenthalt; siehe „Download“ rechts
  • Kopie Mietvertrag, sofern Erwerbstätig (Studierende und Auszubildende ausgenommen)


Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Staaten)
Die Anmeldung müssen Sie innert 14 Tagen entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Rathaus in Igis vornehmen oder aber den Zuzug elektronisch unter eUmzug (sofern Sie bereits über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen und dies die jetzige Wohngemeinde anbietet) melden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • gĂĽltiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassennachweis
  • wenn möglich, Mietvertrag oder Mietausweis

«Neueinreise»:
Die Anmeldung können Sie entweder bei den Einwohnerdiensten im Rathaus vornehmen oder das Gesuch online direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht GR einreichen.


 

Ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten)

Zuzug „innerhalb“ des Kantons Graubünden:
Die Anmeldung müssen Sie innert 14 Tagen entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Rathaus in Igis vornehmen oder aber den Zuzug elektronisch via eUmzug melden.

Zuzug „ausserhalb“ des Kantons Graubünden:
Die Anmeldung mĂĽssen Sie innert 14 Tagen entweder bei den Einwohnerdiensten im Rathaus vornehmen oder das Gesuch online direkt beim Amt fĂĽr Migration und Zivilrecht GR einreichen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • gĂĽltiger Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassennachweis
  • wenn möglich, Mietvertrag oder Mietausweis

Abmeldung / Wegzug

Damit wir den Wegzug in unseren Registern verarbeiten können, haben Sie sich innert 14 Tagen abzumelden. Sie können dies ebenfalls entweder via eUmzug vornehmen oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen. Telefonische Abmeldungen werden keine entgegengenommen.

Wichtig: Der Wegzug ins Ausland muss persönlich bei den Einwohnerdiensten am Schalter gemeldet. werden. Die elektronische Wegzugsmeldung ist in diesem Fall nicht möglich! Ausländische Staatsangehörige bringen den Ausländerausweis mit. AusländerInnen mit einer Aufenthaltsbewilligung „B“ oder „C“ müssen zusätzlich die ausgefüllte und unterzeichnete Abmelde-Erklärung mitbringen. Diese finden Sie weiter unten unter „Download“.

WochenaufenthalterInnen
Damit wir den Wegzug in unserem Register verarbeiten können, haben Sie sich innert 14 Tagen abzumelden. Sie können dies entweder persönlich am Schalter  der Einwohnerdienste vornehmen oder per Email einwohnerdienste@landquart.ch melden. Telefonische Abmeldungen werden keine angenommen.

Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Sofern Sie Ihre Wohnadresse innerhalb der Gemeinde Landquart wechseln, haben Sie dies innert 14 Tagen entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Rathaus zu melden oder via eUmzug vorzunehmen. Telefonische Adressänderungen werden keine angenommen.

Download

Allgemeines

In der Regel wird 1-2 Monate vor Ablauf der Ausländerbewilligung eine Verfallsanzeige durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet. Mit der ausgefüllten Verfallsanzeige und den untenstehenden Unterlagen können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen oder Online direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht GR eingereicht werden.

In Ausnahmefällen kann die Niederlassungsbewilligungen (C) und Aufenthaltsbewilligungen (B) jeweils frühestens 3 Monate vor ihrem Ablauf verlängert werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens 1 Monat vor ihrem Ablauf verlängert werden.

Verlängerung für EU/EFTA-Staatsangehörige
Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt:

Daueraufenthaltsbewilligung «B» und Niederlassung «C»

  • Verfallsangzeige oder Gesuch A1
  • gĂĽltiger Pass oder gĂĽltige Identitätskarte
  • Ausländerausweis


Kurzaufenthaltsbewilligung «L»

  • Gesuch A1

Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt:

Daueraufenthaltsbewilligung «B» und Niederlassung «C»

  • Verfallsangzeige oder Gesuch B1
  • gĂĽltiger Pass oder gĂĽltige Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Bestätigung durch den Arbeitgeber auf der RĂĽckseite der Verfallsanzeige (falls erwerbstätig)
  • Kopie Arbeitsvertrag bei Aufenthaltsbewilligung «B»

Die Ausweise  müssen nach erteilter Verlängerung wieder am Schalter der Einwohnerdienste abgeholt werden. Sie erhalten von uns ein entsprechendes Schreiben.

Der Wohnsitzausseis, Heimatausweis oder auch Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier fĂĽr Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.

Der Wohnsitzausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:

  • Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurĂĽckkehren (Wochenaufenthalter).
  • Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurĂĽckkehren.
  • Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt.

Der Wohnsitzausweis wird durch die Einwohnerdienste ausgestellt und ist befristet. Nach Ablauf der GĂĽltigkeit oder bei RĂĽckkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dies der Einwohnerkontrolle zu melden.

Für die Ausstellung des Wohnsitzausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich die Absicht des dauernden Verbleibens und Ihr Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.

Online bestellen

Beachten Sie, dass die Abstimmungsunterlagen und Steuererklärung weiterhin an die Wohnsitzadresse in Landquart zugestellt werden.

Die Antragsstellung für Identitätskarten läuft  nicht mehr über die Gemeindeverwaltung.

Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden können ihre neuen Ausweise telefonisch oder per Internet direkt beim Erfassungszentrum Chur oder Zernez bestellen.
Wer einen Ausweis beantragen möchte, muss vorgängig telefonisch oder per Internet einen Antrag stellen. Nach Prüfung der Ausweisberechtigung wird ein Termin zur Erfassung der Daten vereinbart. Bei der persönlichen Vorsprache im Ausweiszentrum wird die Identität geprüft und die alten Ausweise ungültig gemacht. Die für die Ausstellung des Ausweises notwendigen Daten werden erfasst. Ab diesem Zeitpunkt wird der Ausweis innert max. 10 Arbeitstagen ausgeliefert und im Normalfall direkt per Post zugestellt.

Die Antragstellung per Internet kann direkt ĂĽber diesen Link erfolgen!

Die Gesuchstellenden müssen keine Fotos mitbringen, diese werden ausschließlich direkt vor Ort ohne zusätzliche Kosten in den Ausweiszentren gemacht.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und GebĂĽhren finden Sie hier.

Adresse

Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
7002 Chur
Telefon
Website
081 257 52 20
www.afm.gr.ch
Ă–ffnungszeiten
Montag – Donnerstag
Freitag
08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00 Uhr
08:00 – 16:00 Uhr durchgehend

 

Pflichten von Vermieter und Logisgeber (Drittmeldepflicht)

Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tagen oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden. Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.

Die gesetzliche Grundlage der Drittmeldepflicht ist in Art. 15 des Kantonalen Gesetzes ĂĽber die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG) verankert!

Wir danken Ihnen für die jeweilige Meldung von Mieterwechseln. Sie erleichtern uns in erheblichem Masse die Arbeit bei Abklärungen über Meldeverhältnisse von Einwohnern.

Ein- und Auszugmeldungen können uns direkt online gemeldet werden.

Einzugsmeldungen
Auszugsmeldungen

Wohnsitzbestätigung

Bestellung einfache Wohnsitzbestätigung
(Bestellungen nur für Eigenbedarf oder Familienangehörige)

Bestellung Wohnsitzbestätigung mit Zu-/Wegzügen
(Bestellungen nur für Eigenbedarf oder Familienangehörige)

Online bestellen

Strafregisterauszug

Wer einen Strafregisterauszug benötigt, kann diesen unter folgender Adresse online bestellen: www.strafregister.admin.ch. Personen ohne Internet-Zugang können den Strafregisterauszug an jedem Postschalter bestellen. Auf der Gemeindeverwaltung erhalten Sie keine Anmeldeformulare.

AdressauskĂĽnfte

AdressauskĂĽnfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt.

Privatpersonen und Firmen müssen ein schriftliches Gesuch mit einem Interessensnachweis einreichen. Sie können dies per Post oder per E-Mail bei den Einwohnerdiensten erledigen.

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung

Wer gegen Entgelt an privaten oder öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.

Wir bitten Sie, das Gesuchsformular rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Landquart einzureichen. Unten auf dieser Seite finden Sie das Formular zum herunterladen.

Die Erteilung der Bewilligung ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

Alkoholabgabeverbot an Jugendliche

Die Abgabe von nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken (Bier, Wein etc.) an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.

An Jugendliche unter 18 Jahren ist die Abgabe von gebrannten Wassern (Schnaps) und von Getränken, die gebrannte Wasser enthalten, verboten.

Der Ausschank von gebrannten Wassern ist nur mit einer kantonalen Bewilligung zulässig.
Diese ist umgehend mit dem Gesuchsformular (s. unten) beim Amt fĂĽr Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Abteilung Gastwirtschaftswesen, zu beantragen. Bitte legen Sie eine Kopie der Gelegenheitswirtschaftsbewilligung der Gemeinde bei!

Gesetzliche Grundlagen:
» Kantonales Gastwirtschaftsgesetz (GWG)

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Seit dem 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Im Auftrag der Regierung hat die Fachstelle Integration in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern ein entsprechendes Programm mit Massnahmen für den Kanton Graubünden erarbeitet. Ausgangspunkt waren die von der Regierung 2012 verabschiedeten Leitlinien zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern.

Bund und Kantone haben sich in einem gemeinsamen Grundlagenpapier verpflichtet, ihre Anstrengungen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern unter Einbezug der Gemeinden zu verstärken. Dazu haben sie Eckwerte und strategische Ziele entlang den drei thematischen Schwerpunkten „Information und Beratung“, „Bildung und Arbeit“ sowie „Verständigung und gesellschaftliche Integration“ definiert, welche die Grundlagen für die kantonalen Integrationsprogramme der Jahre 2014 bis 2017 bilden.

Adresse
Fachstelle Integration GraubĂĽnden
Engadinstrasse 24
7001 Chur
Telefon
E-Mail
Website
081 257 26 38
info@integration.gr.ch
www.integration.gr.ch
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