Für die Durchführung der Abstimmungen ist das Abstimmungsbüro zuständig. Das Büro besteht aus der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten, der Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber und den zur Zählung aufgebotenen Personen.
Für die organisatorische Vorbereitung der Abstimmungen und Wahlen zeichnen die Einwohnerdienste verantwortlich.
Bedingungen / Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Stellvertretung ist nicht gestattet.
Verlust von Abstimmungs- und Wahlunterlagen
Stimmausweis
Wenn Sie Ihren Stimmausweis verloren oder nicht erhalten haben, können Sie beim Stimmregister bis am Freitag, 16:30 Uhr, vor dem Abstimmungs- oder Wahltag ein Doppel des Ausweises verlangen. Das Doppel des Stimmausweises ist beim Stimmregisterführer (Einwohnerdienste) persönlich abzuholen. Bitte bringen Sie einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mit.
Übrige Abstimmungs- und Wahlunterlagen
Wenn Sie Ihren Stimm- oder Wahlzettel, das Stimm- oder Antwortkuvert oder die Abstimmungsbotschaften verloren oder nicht erhalten haben, können Sie diese Unterlagen beim Stimmregisterführer (Einwohnerdienste) beziehen.
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Urnen Öffnungszeiten | |
Rathaus Igis, Public-Shop (In der Woche vor dem Abstimmungs-Sonntag) | während den ordentlichen Schalterstunden |
Am Abstimmungssonntag | |
Rathaus Igis | 08:00 – 09:00 Uhr |
Schulhaus Mastrils | 08:00 – 09:00 Uhr |
Schulhaus Rüti Landquart | 08:00 – 09:00 Uhr |
Der Stimmausweis ist an der Urne unaufgefordert vorzuweisen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Abstimmungen und Wahlen können jeweils dem Kantons- bzw. dem Bezirksamtsblatt entnommen werden.