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Public Shop

Zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle

Der Public-Shop ist die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle der Gemeindeverwaltung Landquart und befindet sich beim Haupteingang des Rathauses in Igis. Sie erhalten beim Public-Shop von unseren MitarbeiterInnen der Einwohnerdienste Erstauskünfte oder können die oben aufgeführten Dienstleistungen direkt in Anspruch nehmen.

Die Kehrichtentsorgung der Gemeinde Landquart ist gebührenpflichtig.

Containerplomben «gelb» à Fr. 52.00
(Container wird nur geleert, wenn plombiert)
Containerplomben können nur beim Public-Shop im Rathaus bezogen werden.

Gebührenmarken „rot“ à Fr. 5.00

Anzahl Gebührenmarken pro Gebinde:
  • 110L Säcke
  • Kleinsperrgut, brennbar
    bis max. 10 kg und Gr. 70x50x50 cm
  • Sperrgut, brennbar bis max. 20 kg
    und Gr. 140x50x50 cm oder 70x70x70 cm
= 2 Marken

= 1 Marke

= 2 Marken

Gebührenmarken können an folgenden Orten bezogen werden:
Igis:
  • Public-Shop, Rathaus
  • Volg-Laden Igis, Dorfplatz
Landquart:
  • Bahnhof-Apotheke, Rohanhof
  • Falknis-Apotheke, Bahnhofstrasse
  • Landi, Löserstrasse

Supersack (Kunststoffabfälle)

In unserer Gemeinde können Kunststoffabfälle separat gesammelt werden. Dafür ist ein spezieller Sammelsack (Supersack) notwendig, welcher bei der Firma Boos Recycling AG, Felsenbach, 7302 Landquart abgegeben werden muss. Die Sammelpalette wurde erweitert. Ab sofort können auch Getränkekartons (TetraPak) im gleichen Sack gesammelt werden.

Wir freuen uns, wenn Sie vom «Supersack» rege Gebrauch machen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Verkaufspreis
  • 10-Rolle (30-Liter)
  • 10-Rolle (60-Liter)
Fr. 21.00
Fr. 29.00
Supersäcke können an folgenden Orten bezogen werden:
Igis:
  • Public-Shop, Rathaus
Landquart:
  • Bibliothek, Bahnhofstrasse 9

Das Fundbüro gehört zum Einwohnerdienst. Weitere Informationen erhalten Sie unter den Kontaktangaben rechts.

Gegenstände, welche Sie im öffentlichen Raum gefunden haben, können während den Öffnungszeiten am Public-Shop abgegeben werden. Die Verliererin / der Verlierer ist Ihnen dankbar.

Fundgegenstände, welche vom Eigentümer nicht reklamiert werden, können vom Finder innert Jahresfrist seit Abgabe der Fundsache wieder abgeholt werden. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn wäh­rend fünf Jahren von der Bekanntmachung oder Anzeige an der Eigen­tümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum. (Art. 722 ZGB).

Funddatum Gegenstand Fundort
05.01.2024 Smart Watch / Goldfarbig / schwarzes Zifferblatt / Android Bushaltestelle Gruobhof
04.11.2023 Sonnenbrille / schwarz / Marke Ray-Ban Löserstrasse, Landquart
03.10.2023 Autoschlüssel / Marke unbekannt Im Gruobhof, Landquart
14.08.2023 Ring / versilbert Kreuzung Stückliweg / Obergasse, Igis
13.06.2023 iPhone 5s / weiss Spielplatz Im Park B, Landquart
11.04.2023 Kinder Sehbrille / pink Musikschule, Schulstr. 76, Landquart
29.03.2023 Nokia 2.2 / schwarz Ecke Schulstrasse/Rheinstrasse, Landquart
10.01.2023 AirPods Pro (2. Gen.) mit Ladecase Stationsstrasse, Igis
Dezember 2022 Schlüsselband/ mit 1 KABA Star und 3 kleinen Schlüssel / Anhänger aus Holz unbekannt
06.12.2022 Schlüsselband/ grün mit 1 KABA Star und ein kleiner Schlüssel Bushaltestelle Eichhof, Igis
12.11.2022 Schlüsseletui / schwarz mit 3 Schlüssel + 1 Schlüssel innen Obergasse, Igis
Anfangs Sept. 2022 Samsung In-Ear-Kopfhörer /Galaxy Buds2 Pro / Purple / inkl. Ladecase Schützenhaus Eichrank, Igis
17.09.2022 Samsung Gear Sport / Smartwatch / schwarz Unterhalb Ruine Falkenstein
09.09.2022 iPad Pro 12,9″ / schwarz Kreisel Vilan Landquart
30.07.2022 JBL Musikbox / schwarz Vadelsweg Igis
18.04.2022 Ohrring / Silber / (ev. Swarovski) Schulhausplatz Igis, Eingang Gemeindesaal

Allgemeines
Die Gemeinden führen gemäss § 2 Abs. 2 Hundegesetz HuG die Hundekontrolle durch. Hierbei gilt es zu überprüfen, ob die gemeldeten Hunde über einen Mikrochip verfügen. Seit Januar 2007 gilt für alle Hunde in der Schweiz (ab einem Alter von drei Monaten) die Mikrochip-Pflicht gemäss Art. 16 Tierseuchenverordnung TSV.

Tierhaltung
Tiere sind artgerecht und so zu halten, dass niemand in unzumutbarer Weise belästigt wird und weder Menschen, andere Tiere noch Sachen gefährdet werden.

Meldepflicht

Ersthundehalter/-innen müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Datenbank AMICUS. Erst danach kann der Tierarzt Ihren Hund registrieren.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind neben der Meldung an AMICUS verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Landquart, Einwohnerdienste, anzumelden.

Innert derselben Frist sind den Einwohnerdiensten und AMICUS (www.amicus.ch) folgende Mutationen zu melden:

• Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
• Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
• Ausfuhr und Tod des Hundes

Sollten Sie die Meldung über Ihr AMICUS-Benutzerkonto nicht selbst vornehmen können, wenden Sie sich bitte an die Einwohnerdienste.

Sie können Ihren Hund bei uns auch online An- bzw. Abmelden!

Hundesteuer

Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt pro Hund Fr. 120.00. Maximal können im selben Haushalt und Kalenderjahr Fr. 600.00 an Hundesteuer anfallen.

Wir der Hund nicht während des ganzen Jahres auf Gemeindegebiet gehalten, ist die Steuer nur pro rata, mindestens jedoch für 3 Monate, geschuldet.

In gewissen Fällen ist keine Hundeabgabe zu entrichten.
Folgende Hunde sind von der Abgabe befreit:

• Polizeihunde
• Rettungshunde
• Blindenführ- und Gehörlosenhunde
Der Gemeindevorstand kann weitere Hunde von der Steuer befreien oder Steuerreduktionen beschliessen.

Die Befreiung kann nur mit einem entsprechenden Nachweis gewährt werden.

Mehr zum Thema Hundewesen:
– Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
Amicus; Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz

Download

Seit dem 1. Januar 2023 sind im Kanton Graubünden die Mofa-Vignetten nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Neu erhalten Halterinnen und Halter von Mofas und Elektrobikes, deren Fahrzeug im Vorjahr ordentlich eingelöst wurde, Anfang Jahr vom Strassenverkehrsamt GR eine Pro-Forma Rechnung für die neue Vignette. Nach der Bezahlung wird ihnen diese direkt vom StVA GR per Post zugestellt.

Wer noch keine Vignette hat, kann die gewünschte Dienstleistung einfach online oder per Post bestellen oder direkt am Schalter in Chur beziehen.

Wer keine Vignette mehr will, verzichtet auf die Einzahlung.

Der Verkauf von Kontrollschildern und Vignetten für Mofas oder E-Bikes durch unsere Gemeinde wird auf den 31.Dezember 2022 eingestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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