Der Public-Shop ist die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle der Gemeindeverwaltung Landquart und befindet sich beim Haupteingang des Rathauses in Igis. Sie erhalten beim Public-Shop von unseren MitarbeiterInnen der Einwohnerdienste Erstauskünfte oder können die oben aufgeführten Dienstleistungen direkt in Anspruch nehmen.
Die Kehrichtentsorgung der Gemeinde Landquart ist gebührenpflichtig.
Containerplomben «gelb» à Fr. 52.00
(Container wird nur geleert, wenn plombiert)
Containerplomben können nur beim Public-Shop im Rathaus bezogen werden.
Gebührenmarken „rot“ à Fr. 5.00
Anzahl Gebührenmarken pro Gebinde: | ||
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= 2 Marken
= 1 Marke = 2 Marken |
Gebührenmarken können an folgenden Orten bezogen werden: | ||
Igis: |
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Landquart: |
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Supersack (Kunststoffabfälle)
In unserer Gemeinde können Kunststoffabfälle separat gesammelt werden. Dafür ist ein spezieller Sammelsack (Supersack) notwendig, welcher bei der Firma Boos Recycling AG, Felsenbach, 7302 Landquart abgegeben werden muss. Die Sammelpalette wurde erweitert. Ab sofort können auch Getränkekartons (TetraPak) im gleichen Sack gesammelt werden.
Wir freuen uns, wenn Sie vom «Supersack» rege Gebrauch machen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Verkaufspreis | ||
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Fr. 21.00 Fr. 29.00 |
Supersäcke können an folgenden Orten bezogen werden: | ||
Igis: |
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Landquart: |
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Das Fundbüro gehört zum Einwohnerdienst. Weitere Informationen erhalten Sie unter den Kontaktangaben rechts.
Gegenstände, welche Sie im öffentlichen Raum gefunden haben, können während den Öffnungszeiten am Public-Shop abgegeben werden. Die Verliererin / der Verlierer ist Ihnen dankbar.
Fundgegenstände, welche vom Eigentümer nicht reklamiert werden, können vom Finder innert Jahresfrist seit Abgabe der Fundsache wieder abgeholt werden. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung oder Anzeige an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum. (Art. 722 ZGB).
Funddatum | Gegenstand | Fundort |
19.04.2022 | Hausschlüssel / Fernbedienungs-Anhänger / schwarz | Abzweigung Hirschengasse / Kantonsstrasse Igis |
18.04.2022 | Ohrring / Silber / (ev. Swarovski) | Schulhausplatz Igis, Eingang Gemeindesaal |
18.01.2022 | Schlüsselbund mit 2 Schlüssel / Anhänger | Spazierweg Schloss Marschlins |
27.11.2021 | Schlüssel / KABA STAR | Gulerweg, Landquart |
17.09.2021 | iPhone / 7 / rot / Hülle schwarz | Kirchbühlweg /Teuchgelgasse, Igis |
02.09.2021 | Fingerring / mit Gravur | Schulhaus Oberstufe Ried Landquart |
31.08.2021 | Huawei P8 / schwarz | Raiffeisenbank Landquart |
25.03.2021 | iPhone / 5s / schwarz | Schulareal Primarschulhaus Igis |
25.01.2021 | Damenarmbanduhr / Steinless Steel Back | Spazierweg Sonnmattstrasse Richtung Waldau |
29.12.2020 | Damen Umhängetasche / schwarz | Post Landquart |
14.12.2020 | Schlüsselbund mit Anhänger | unbekannt (wurde bei uns eingeworfen) |
22.09.2020 | Sonnenbrille / Nike Max Optics / blau | im Rathaus am Public Schalter |
26.07.2020 | Seehbrille / schwarz / cerjo | Strasse Himbeerfelder Luxgasse zwischen Igis und Landquart |
20.07.2020 | Handy / iPhone 7 / schwarz / beschädigt | Radweg Plantahof – Kreisel Müller |
21.06.2020 | Autoschlüssel / Toröffner / diverse Schlüssel | Bushaltestelle Castaletweg, Igis |
17.04.2020 | Kickboard | Spielplatz Gruobhof, Luxgasse, Igis |
15.04.2020 | Sonnenbrille Kind / Gestell blau-grau / Spiegelgläser | beim Rathaus, Igis |
08.08.2019 | Armband / silber oder versilbert | Parkplatz Rathaus, Igis |
14.07.2019 | Portemonnaie / schwarz / Kunstleder mit Aufschrift | Fashion Outlet, PP Süd |
04.07.2019 | Portemonnaie / braun / klein | TopPharm Apotheke, Landquart |
27.04.2019 | Armband / Gold / kleines Medallion | Parkplatz Aldi, Landquart |
14.01.2019 | Handy / Huawei / schwarz / Lederhülle | Winkel, Igis |
Allgemeines
Die Gemeinden führen gemäss § 2 Abs. 2 Hundegesetz HuG die Hundekontrolle durch. Hierbei gilt es zu überprüfen, ob die gemeldeten Hunde über einen Mikrochip verfügen. Seit Januar 2007 gilt für alle Hunde in der Schweiz (ab einem Alter von drei Monaten) die Mikrochip-Pflicht gemäss Art. 16 Tierseuchenverordnung TSV.
Tierhaltung
Tiere sind artgerecht und so zu halten, dass niemand in unzumutbarer Weise belästigt wird und weder Menschen, andere Tiere noch Sachen gefährdet werden.
Meldepflicht
Ersthundehalter/-innen müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Datenbank AMICUS. Erst danach kann der Tierarzt Ihren Hund registrieren.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind neben der Meldung an AMICUS verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Landquart, Einwohnerdienste, anzumelden.
Innert derselben Frist sind den Einwohnerdiensten und AMICUS (www.amicus.ch) folgende Mutationen zu melden:
• Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
• Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
• Ausfuhr und Tod des Hundes
Sollten Sie die Meldung über Ihr AMICUS-Benutzerkonto nicht selbst vornehmen können, wenden Sie sich bitte an die Einwohnerdienste.
Sie können Ihren Hund bei uns auch online An- bzw. Abmelden!
Hundesteuer
Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt pro Hund Fr. 120.00. Maximal können im selben Haushalt und Kalenderjahr Fr. 600.00 an Hundesteuer anfallen.
Wir der Hund nicht während des ganzen Jahres auf Gemeindegebiet gehalten, ist die Steuer nur pro rata, mindestens jedoch für 3 Monate, geschuldet.
In gewissen Fällen ist keine Hundeabgabe zu entrichten.
Folgende Hunde sind von der Abgabe befreit:
• Polizeihunde
• Rettungshunde
• Blindenführ- und Gehörlosenhunde
Der Gemeindevorstand kann weitere Hunde von der Steuer befreien oder Steuerreduktionen beschliessen.
Die Befreiung kann nur mit einem entsprechenden Nachweis gewährt werden.
Mehr zum Thema Hundewesen:
– Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
– Amicus; Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz
Die Mofa-Kontrollschilder mit Vignetten bleiben jeweils bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig. Der Versicherungsschutz ist nach diesem Datum nicht mehr gewährt! Insbesondere folgende Fahrzeuge sind mit Motorfahrradkontrollschildern zu versehen:
• Motorfahrräder
• Elektro-Motorfahrräder (E-Bikes) mit einer
Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung von mehr
als 25 km/h oder mehr als 0.50kW Nennleistung
• Elektro-Mobilitätshilfen wie stehrollerartige
Fahrzeuge (z.B. Segway)
• Fahrräder mit nachträglich angebrachtem Hilfsmotor
Die wichtigsten Vorschriften und Informationen zur Einteilung der betroffenen Fahrzeuge finden Sie in der Zusammenstellung vom Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Zusammenstellung der Fahrzeuge und Einteilungen (PDF)
Die aufgeführten Angaben sind nicht abschliessend. Informieren Sie sich vor dem Kauf bei Ihrem Händler/Anbieter, wie ein Fahrzeug eingelöst werden muss.
Die Gebühr beträgt inkl. Haftpflichtversicherung
Fr. 38.55. Für die Abgabe der Mofa-Vignette benötigen wir unbedingt den grauen Fahrzeugausweis.
Die Vignette kann während den Schalterstunden beim Public-Shop bezogen werden.
Ab dem 1. Januar 2023 sind im Kanton Graubünden die Mofa-Vignetten nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Neu erhalten Halterinnen und Halter von Mofas und Elektrobikes, deren Fahrzeug im Vorjahr ordentlich eingelöst wurde, Anfang Jahr vom Strassenverkehrsamt GR eine Pro-Forma Rechnung für die neue Vignette. Nach der Bezahlung wird ihnen diese direkt vom StVA GR per Post zugestellt.
Wer noch keine Vignette hat, kann die gewünschte Dienstleistung einfach online oder per Post bestellen oder direkt am Schalter in Chur beziehen.
Wer keine Vignette mehr will, verzichtet auf die Einzahlung. Damit erlischt die Verkehrszulassung per 31. Mai 2023. Daher wird empfohlen, die Rechnung frühzeitig zu zahlen.
Der Verkauf von Kontrollschildern und Vignetten für Mofas oder E-Bikes durch unsere Gemeinde wird auf den 31.Dezember 2022 eingestellt.