Gestützt auf den Grundsatzbeschluss des Gemeindevorstandes werden für das Kalenderjahr 2024 analog dem Kanton Graubünden folgende Zinssätze festgelegt:
1. Nach Ablauf der auf den Rechnungen vorgegebenen Zahlungsfrist wird für alle Forderungen der Gemeinde ein Verzugszins von 4% belastet.
2. Steuerpflichtigen, die aufgrund einer provisorischen Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag bezahlt haben, wird ein Vergütungszins von 0.75% erstattet.
Beim Einzug der ordentlichen Gemeindesteuern werden folgende Inkassogebühren erhoben:
Zweite Mahnung Fr. 30.00
Betreibungsbegehren Fr. 100.00
Rechtsöffnungsbegehren nach Aufwand
Igis, 26. Januar 2024 Die Finanzabteilung