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Verzugs- und Vergütungszins 2024 / Inkassogebühren

Gestützt auf den Grundsatzbeschluss des Gemeindevorstandes werden für das Kalenderjahr 2024 analog dem Kanton Graubünden folgende Zinssätze festgelegt:

1. Nach Ablauf der auf den Rechnungen vorgegebenen Zahlungsfrist wird für alle Forderungen der Gemeinde ein Verzugszins von 4% belastet.

2. Steuerpflichtigen, die aufgrund einer provisorischen Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag bezahlt haben, wird ein Vergütungszins von 0.75% erstattet.

Beim Einzug der ordentlichen Gemeindesteuern werden folgende Inkassogebühren erhoben:

Zweite Mahnung                   Fr.   30.00
Betreibungsbegehren           Fr. 100.00
Rechtsöffnungsbegehren    nach Aufwand

 

Igis, 26. Januar 2024 Die Finanzabteilung

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