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Informationen Steuern 2022


Rechnungsminimum provisorische Gemeindesteuern 2022

Provisorische Gemeindesteuern unter Fr. 300.– werden nicht aufbereitet bzw. versandt. Nach erfolgter Steuerveranlagung werden direkt die definitiven Gemeindesteuern 2022 in Rechnung gestellt.

Ratenzahlung Gemeindesteuern 2022

Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2022 mĂĽssen in schriftlicher Form gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.

Einreichung der Steuererklärungen 2022

Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen nicht beim Steueramt Landquart, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen sind.
Für Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2022 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung GraubĂĽnden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur


Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2022

Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2022 NP) steht ab sofort hier zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2022 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Steuererklärungen, welche mit einer Deklarationssoftware SofTax GR NP früherer Steuerperioden ausgefüllt wurden, können nicht anerkannt werden.

Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.

Mit wenigen Mausklicks kann dann die Steuererklärung 2022 samt Beilagen elektronisch übermittelt werden.

 

Ab dem 01. Januar 2022 können Steuererklärungen ab der Steuerperiode 2021 neu ohne Unterzeichnung elektronisch eingereicht werden.
Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung 2022 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2022 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten.
Die Quittung, die Sie nach erfolgter elektronischer Ăśbermittlung erhalten, muss nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und per Post der Kantonalen Steuerverwaltung GraubĂĽnden gesandt werden; sie dient lediglich Ihrer eigenen Dokumentation.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2022 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.


Einreichefristen für die Steuererklärung 2022

31. März 2023
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
30. September 2023
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden


Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2022

Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche nur noch zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2022 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:

• online:
www.stv.gr.ch
• E-Mail:
fristgesuche@stv.gr.ch
• Post:
Kantonale Steuerverwaltung GraubĂĽnden
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7000 Chur

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
• vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
• Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
• gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022

Igis, 09. Januar 2023 Steueramt Landquart

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