Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 28. Oktober 2024 Mehr Infos.

Fakultatives Referendum

Am 26. Juni 2024 hat die Gemeindeversammlung dem Kreditbegehren über 1,160 Mio. Franken für den Erwerb von Stockwerkeigentum an der Unterdorfstrasse 4 in Igis einstimmig entsprochen.
Gestützt auf Artikel 34 in Verbindung mit Artikel 42 der Gemeindeverfassung sind Beschlüsse der Gemeindeversammlung über den Erwerb, die Veräusserung und die Verpfändung von Grundeigentum sowie die Einräumung und Löschung von Dienstbarkeiten und Grundlasten von über CHF 1’000’000 und bis zu CHF 4’000’000, unter Vorbehalt der Rechte der Bürgergemeinde und soweit nicht in der Kompetenz des Gemeindevorstands nach Art. 49 Ziff.8 liegend, dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wenn 100 Stimmberechtigte oder der Gemeindevorstand es verlangen. Das Begehren um Durchführung der Volksabstimmung ist innert 30 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Beschlusses zu stellen. Die Abstimmung ist innert sechs Monaten durchzuführen, nachdem ein Referendum zustande gekommen ist.
Der Beschluss erwächst erst am 31. Tage nach der amtlichen Veröffentlichung oder am Tag nach der Annahme in der Volksabstimmung in Rechtskraft.

Landquart, 05.07.2024, Gemeinderatskanzlei

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