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Einwohnerdienste – Meldevorschriften

Anmeldung/Zuzug
Wer in unsere Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen anzumelden.

Abmeldung/Wegzug
Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt in unserer Gemeinde aufgibt, hat sich ebenfalls innert 14 Tagen ordnungsgemÀss abzumelden. Telefonische Abmeldungen können keine angenommen werden.

AdressÀnderung/Umzug
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug bzw. Wohnungswechsel inner-halb derselben Liegenschaft.

Wohnungs- und Logiswechsel
Die Meldepflicht fĂŒr den Ein- und Auszug von Mieterinnen oder Mietern bzw. von Logisnehmerinnen oder Logisnehmern obliegt der Vermieterin oder dem Vermieter bzw. der Logisgeberin oder dem Logisgeber. Dies gilt auch fĂŒr UmzĂŒge innerhalb derselben Liegenschaft. Die Ein- oder Auszugsanzeigen können auch elektronisch ĂŒber unsere Webseite erfolgen.

eUmzug
Die Gemeinde Landquart ist dem Online-Portal «eUmzug» angeschlossen. Dieses bietet die Möglichkeit, Umzug, Zuzug oder Wegzug auf elektronischem Weg den Einwohnerdiensten mitzuteilen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf unserer Webseite!

Igis, 22. MĂ€rz 2024 Einwohnerdienste

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