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Einreichefristen für die Steuererklärung 2023

Gemäss Weisung der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Landquart einzureichen.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2023 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
• online:
www.stv.gr.ch
• E-Mail:
steueramt@landquart.ch
• Post:
Steueramt Landquart
Rathausplatz
Postfach 15
7206 Igis

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
• vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
• Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
• gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023

Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2024 wird eine maximale Frist bis 30. September 2024 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.

Igis, 22. März 2024 Steueramt Landquart

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