Die Stimmberechtigten der Gemeinde Landquart können am 09.Juni 2024 erstmals elektronisch abstimmen. FĂŒr die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. FĂŒr die Abstimmung vom 9. Juni 2024 lĂ€uft die Anmeldefrist am 14. April 2024 aus. Personen, welche sich noch nicht angemeldet haben, und am 9. Juni 2024 E-Voting nutzen möchten, mĂŒssen diesen Anmeldetermin unbedingt einhalten.
Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben fĂŒr die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden dafĂŒr nicht benötigt, die ErlĂ€uterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden elektronisch bereitgestellt.
Weitere Informationen und wichtige Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informationsplattform der Kantone: evoting-info.ch
Landquart, 05.04.2024 Gemeinderatskanzlei