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Behördenwahlen 2024 – Vororientierung

Im Sinne einer Vororientierung informiert der Gemeindevorstand wir über die Wahl der Behörden (Gemeindevorstand und Geschäftsprüfungskommission) vom 22. September 2024 wie folgt:

Art. 32 Wahltermin und Wahlverfahren (Gemeindeverfassung):
1 Die Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten findet im ersten Quartal des Jahres statt. Die übrigen Gemeindeorgane werden im Herbst des gleichen Jahres gewählt.
2 Das Majorzwahlverfahren gilt für die Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten sowie für die Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.
3 Das Proporzwahlverfahren gilt für die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes.

Art. 23ff Abstimmungs- und Wahlgesetz:
Der Gemeindevorstand gibt den Wahltag für die Behörde mindestens sechs Wochen vorher im öffentlichen Publikationsorgan bekannt.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum dreissigsten Tag oder diesem folgenden Werktag nach erfolgter Ausschreibung abends sechs Uhr der Gemeindekanzlei einzureichen. Bei Zustellung durch die Post gilt der Aufgabestempel als Zeit der Einreichung.
Der Wahlvorschlag (Liste) für die Mitglieder des Gemeindevorstandes darf höchstens sechs Namen wählbarer Personen enthalten, doch darf der gleiche Name auf einem Vorschlag zweimal stehen.
Jeder Wahlvorschlag (Liste) muss am Kopf oben links eine ihn von den anderen Wahlvorschlägen deutlich unterscheidende Bezeichnung tragen. Er muss von mindestens fünf in Gemeindesachen stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Wer in der Reihenfolge der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners zuoberst steht, gilt als deren Bevollmächtigter im Verkehr mit der Gemeindekanzlei. Im Verhinderungsfalle gehen dessen Obliegenheiten an die nächstfolgende Unterzeichnerin oder den nächstfolgenden Unterzeichner über. Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Nachdem die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission erstmals auch über E-Voting gewählt werden können, sind Personen, welche sich für das Amt zur Verfügung stellen, bei der Gemeinderatskanzlei zu melden.

Mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 26. Oktober 2023 ist der Wahltag für die Behörden auf den 22. September 2024 festgesetzt worden. Im Zeitpunkt der offiziellen Ausschreibung wird nochmals über das Wahlverfahren (Proporz für den Gemeindevorstand sowie Majorz für die Geschäftsprüfungskommission) orientiert.

Igis, 24.05.2024, Die Gemeinderatskanzlei

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