Die Stimmberechtigten der Gemeinde Landquart können am 09.Juni 2024 erstmals elektronisch abstimmen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Für die Abstimmung vom 9. Juni 2024 läuft die Anmeldefrist am 14. April 2024 aus. Personen, welche sich noch nicht angemeldet haben, und am 9. Juni 2024 E-Voting nutzen möchten, müssen diesen Anmeldetermin unbedingt einhalten.
Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht benötigt, die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden elektronisch bereitgestellt.
Weitere Informationen und wichtige Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informationsplattform der Kantone: evoting-info.ch
Landquart, 15.03.2024 Gemeinderatskanzlei