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Baubewilligung mit UVP: Abbruch Park haus, Neubau Gewerbegebäude und Parkhaus sowie Errichtung temporärer Parkplätze

Am 19. März 2024 hat die Baubehörde der Gemeinde Landquart das Baugesuch der VIA D.O.L. GmbH, c/o ODURA AG für den Abbruch des Parkhauses, den Neubau von Gewerbegebäuden und des Parkhauses sowie die Errichtung temporärer Parkplätze bewilligt. Im Sinn von Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) vom 7. Juli 2009 wird der Entscheid der kommunalen Baubehörde vom 19. März 2024 über den Abbruch des Parkhauses, den Neubau von Gewerbegebäuden und des Parkhauses sowie die Errichtung temporärer Parkplätze inklusive des Umweltverträglichkeitsberichts zu den Parkierungsanlage öffentlich aufgelegt.
Aufgelegte Unterlagen:
– Umweltverträglichkeitsbericht vom 27. September 2023
– Beurteilungsbericht des Amtes für Natur und Umwelt vom 26. Februar 2024
– Baubewilligung vom 19. März 2024
Die Unterlagen liegen ab heutigem Publikationsdatum während 30 Tagen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf dem Bauamt Landquart, Rathaus, 7206 Igis, zur Einsichtnahme auf.
Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 55 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983. Allfällige Beschwerden sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, einzureichen.

Igis, 22.3.2024 Das Bauamt

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