Die Amtsdauer der Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie der Geschäftsprüfungskommission läuft am 31. Dezember 2024 aus. Der Gemeindevorstand hat die Neuwahlen auf den 22. September 2024 festgesetzt.
Es sind für die nächste Amtsdauer von 4 Jahren zu wählen:
1. Sechs Mitglieder des Gemeindevorstandes (Proporzwah).
2. Drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (Majorzwahl).
Proporzwahlverfahren
Die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältniszahl (Proporz).
Die nichtgewählten Kandidatinnen und Kandidaten jeder Wahlgruppe beim Gemeindevorstand (Proporz) bilden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Vorschläge für die Proporzwahlen sind der Gemeinderatskanzlei bis spätestens am Montag, 15. Juli 2024, 18.00 Uhr, einzureichen. Bei Postzustellung gilt der Aufgabestempel als Zeit der Einreichung. Die Listen werden nach Datum und Stunde des Eingangs mit einer Nummer versehen.
Die Liste des Gemeindevorstandes darf höchstens sechs Namen Wählbarer enthalten, doch darf der gleiche Name auf einer Liste zweimal aufgeführt werden.
Damit die Liste gültig ist, muss sie von wenigstens fünf in Gemeindesachen stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein.
Kein Unterzeichner darf nach Einreichung derselben seine Unterschrift zurückziehen. Der Erstunterzeichner einer Liste gilt der Wahlbehörde gegenüber als Bevollmächtigter seiner Mitunterzeichner. Jede Liste muss am Kopf oben links eine sich von den anderen Listen deutlich unterscheidende Bezeichnung tragen.
Majorzwahlverfahren
Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission werden nach dem erleichterten absoluten Mehr (Majorz) gewählt. Wählbar ist jede in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Gemeindeeinwohnerin oder jeder stimmberechtigte Gemeindeeinwohner. Zur gültigen Wahl ist im ersten Wahlgang die Erreichung des erleichterten absoluten Mehrs erforderlich. Im zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Das erleichterte absolute Mehr errechnet aus dem Total der gültigen Kandidatenstimmen geteilt durch die doppelte Zahl der zu besetzenden Sitze.
Gestützt auf das Gesetz über die Politischen Rechte des Kantons Graubünden sind Kandidatinnen und Kandidaten für die Majorzwahlen bei der Gemeinderatskanzlei bis spätestens am Montag, 15. Juli 2024, 18.00 Uhr anzumelden. Nur so ist es möglich, die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig ins elektronische Wahlprogramm aufzunehmen. Personen, welche sich nicht fristgerecht melden werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Igis, 14.06.2024 Der Gemeindevorstand