Die Massnahmen zur Prävention der Aviären Influenza werden per 1. April 2026 aufgehoben.
Nach der angespannten Lage im Winterhalbjahr und gestützt auf die aktuelle Risikobeurteilung hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen entschieden, das gesamte Gebiet der Schweiz nicht mehr als Beobachtungsgebiet zu führen.
Die entsprechenden Einschränkungen für die Haltung von Hausgeflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln sind damit aufgehoben.
Unabhängig von der Aufhebung der Massnahmen gilt weiterhin:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BLV (www.blv.admin.ch).
Ratskanzlei
31. März 2026
