Arbeitsamt
Arbeitslosigkeit in Sicht
Ihr Arbeitgeber sagt Ihnen, dass er Ihnen kündigen muss. Was tun?
Einhaltung der Kündigungsfrist
Zuerst: Vergessen Sie nicht, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber Verpflichtungen hat, namentlich was die Einhaltung der Kündigungsfrist angeht. Wenn diese Frist nicht schriftlich vereinbart wurde und kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, ist die Kündigungsfrist durch das Obligationenrecht geregelt. Sie beträgt
- Während der Probezeit: 7 Tage (auf Ende irgendeines Tages)
- Im ersten Dienstjahr: 1 Monat (auf Ende eines Monats)
- Vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: 2 Monate (auf Ende eines Monats)
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate (auf Ende eines Monats)
Es besteht ferner ein besonderer Kündigungsschutz, der für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Dienstes im Zivilschutz, bei Krankheit oder Unfall sowie bei Schwangerschaft gilt.
Im Zweifelsfall geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich per eingeschriebenem Brief bekannt, dass Sie weiterarbeiten wollen.
Achtung: Wenn Sie selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, oder wenn Ihnen wegen eigenem Verschulden gekündigt wird, könnte Ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung vorübergehend suspendiert sein.