Die Steuerformulare des Jahres 2020 wurden im Januar 2021 entweder in Papierform (Hauptformular 2020 samt Hilfsblätter) oder mittels Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2020 durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulares entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine der oben aufgeführten Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Landquart anfordern.
Igis, 12 Februar 2021 Steueramt Landquart