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Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung

1. Der Gemeindevorstand Landquart beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:

Verbot für Motorwagen und Motorräder (Sig. 2.13 [Sig. 2.03, Sig. 2.04])
Zusatztafel: Zubringerdienst, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr gestattet.

– Igis und Landquart, Gandastrasse, zwischen der Schiessanlage Eichrank und der Semmelwiese (Ganda)
– Igis und Landquart, Luxgasse, zwischen dem Spielplatz und der Stationsstrasse
– Igis und Landquart, Luxgasse, zwischen Schalmans und der Verzweigung zum Holzschleifeweg (Spielplatz)
– Landquart, Obermühleweg, ab Kreuzung Obermühleweg / Holzschleifeweg bis Kreuzung Obermühleweg / Siedlungsweg
– Landquart, Erlahofweg, ab Schalmans in Richtung Gandastrasse
– Igis und Landquart, Siedlungsweg, zwischen dem Obermühleweg und der Waldau
– Igis und Landquart, Holzschleifeweg, ab der Kreuzung Obermühleweg / Holzschleifeweg bis Auwaldweg
– Landquart, Feldweg zwischen dem Plantahofstall und dem Auhof bzw. dem Rütihof / Siedlungsweg
– Landquart, Zufahrt zum Gandahof ab der Chlusstrasse
– Landquart, Feldweg ab der Chlusstrasse (Anschluss Ganda) in Richtung Landquart

2. Die Departementsverfügung vom 11. Januar 2000 und die Verfügung der Kantonspolizei vom 26. Juli 2022 werden in Bezug auf die erwähnten Fahrstrassen aufgehoben
3. Mit diesen Massnahmen soll das unnötige Befahren der aufgeführten Strassen und Wege verhindert und damit der Umfahrungsverkehr unterbunden sowie die Sicherheit erhöht werden.
4. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurde vorgängig am 05. Dezember 2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
5. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Landquart eingereicht werden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantons- und Bezirksamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.

13.01.2023 Der Gemeindevorstand

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