Personen, welche bis zum 31. Dezember 2022 eine Prämienverbilligung (IPV) erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen Verhältnisse aufweisen, wird für das Jahr 2023 in der Regel eine Vorschussleistung aufbereitet. Diese beträgt 65% des letzten definitiven IPV-Anspruchs oder 100% des letzten Vorschusses. Nach Vorliegen der Steuerveranlagung für das Jahr 2022 wird der Anspruch 2023 definitiv berechnet und verfügt.
Das Anmeldeformular fĂĽr die IPV kann online eingereicht werden. Anmeldungen in Papierform mĂĽssen nicht der AHV-Zweigstelle zugestellt werden sondern direkt der Sozialversicherungsanstalt GraubĂĽnden in Chur.
Als Alternative fĂĽr jene Personen, welche ĂĽber keinen Internetzugang verfĂĽgen, kann das Anmeldeformular bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.
Anmeldungen und Mutationen sind während des ganzen Jahres möglich, wobei der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch nicht bis Ende 2023 eingereicht wird.
FĂĽr weitere AuskĂĽnfte steht Ihnen die AHV-Zweigstelle, Tel. 081 307 36 21 oder per Mail claudio.bott@landquart.ch zur VerfĂĽgung.
Igis, 17.03.2023 AHV-Zweigstelle Landquart