Planungsmittel Nutzungsplanung (Ortsplanung); Stand Informelle Mitwirkung Mehr Infos.

Parkieren von Motorfahrzeugen während der Wintermonate

Das Stehen lassen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Wegen im Gemeindegebiet von Landquart ist in der Zeit vom 01. Dezember 2023 bis 31.März 2024 zwischen 00.15 Uhr und 07.00 Uhr verboten. Ausgenommen sind Plätze, die abseits der Strassenfahrbahn liegen. Dieses Verbot gilt auch für Quartierstrassen, in denen die Schneeräumung durch die Gemeinde erfolgt. Stehengelassene Fahrzeuge werden auf Kosten der Fahrzeughalter oder
-führer entfernt. Die Fehlbaren werden überdies bestraft. Für allfällige Schäden an den stehengelassenen Fahrzeugen übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Diese Aufforderung ergeht im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Winterdienstes. Wir bitten die Liegenschaftsverwalter, Gastwirte und Private, ihre Mieter, Gäste und Besucher auf dieses Verbot aufmerksam zu machen.
Für verständnisvolles Verhalten danken wir den Automobilisten.

Igis, 17.11.2023 Das Gemeindepolizeiamt

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