In Anlehnung an Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich Anpassung des kommunalen Energierichtplans der Gemeinde Landquart statt.
Auflageakten
– Energierichtplan (ERP) 1 : 5’000
– Planungsbericht Stand 1. Juli 2026
Auflagefrist: 3. Juli 2026 bis 2. August 2026 (30 Tage)
Auflagezeit: Während der ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Rathaus Parterre (Abteilung Bau).
Vorschläge: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge einreichen.
Gemeindevorstand
3. Juli 2026
