Absolutes Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Mehr Infos.

Öffentliche Mitwirkungsauflage Revision Energierichtplan

In Anlehnung an Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich Anpassung des kommunalen Energierichtplans der Gemeinde Landquart statt.

Auflageakten

Energierichtplan (ERP) 1 : 5’000

Planungsbericht Stand 1. Juli 2026

Auflagefrist:         3. Juli 2026 bis 2. August 2026 (30 Tage)

Auflagezeit:         Während der ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Auflageort:           Rathaus Parterre (Abteilung Bau).

Vorschläge:         Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge einreichen.

Gemeindevorstand
3. Juli 2026

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