Informationen Steuern 2025

Rechnungsminimum provisorische Gemeindesteuern 2025
Provisorische Gemeindesteuern unter CHF 300 werden nicht aufbereitet bzw. versandt. Nach erfolgter Steuerveranlagung werden direkt die definitiven Gemeindesteuern 2025 in Rechnung gestellt.

Ratenzahlung Gemeindesteuern 2025
– Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2025 mĂĽssen in schriftlicher Form gestellt werden.
– Weitere Informationen können Sie der Homepage der Gemeinde Landquart entnehmen.

Zustellung der Steuerformulare 2025
Die Steuererklärungen (Formulare in Papierform oder die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung) werden Ende Januar 2026 den Steuerpflichtigen zugestellt.

Einreichung der Steuererklärungen 2025
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2025 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen unbedingt in der Reihenfolge der Position in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung GraubĂĽnden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2025
– Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2025 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur VerfĂĽgung. Sie bietet fĂĽr Personen mit Wohnsitz im Kanton GraubĂĽnden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2025 elektronisch auszufĂĽllen und zu ĂĽbermitteln.
– Steuererklärungen, welche mit der Deklarationssoftware SofTax GR NP frĂĽherer Steuerperioden ausgefĂĽllt wurden, können nicht anerkannt werden.
– Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
– Wir bitten Sie, die Beilagen unbedingt bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Position innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.
– FĂĽr die elektronische Ăśbermittlung jeder Steuererklärung 2025 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2025.
– Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2025 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung GraubĂĽnden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.

Einreichefristen für die Steuererklärung 2025

31. März 2026
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

30. September 2026
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2025
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2025 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:

Online:
www.stv.gr.ch (automatische Weiterleitung zu: ePortal Kanton GraubĂĽnden)

E-Mail:
steueramt@landquart.ch

Post:
Steueramt Landquart
Rathausplatz
Postfach 15
7206 Igis

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