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Informationen Steuern 2023

Rechnungsminimum provisorische Gemeindesteuern 2023

Provisorische Gemeindesteuern unter Fr. 300.– werden nicht aufbereitet bzw. versandt. Nach erfolgter Steuerveranlagung werden direkt die definitiven Gemeindesteuern 2023 in Rechnung gestellt.

Ratenzahlung Gemeindesteuern 2023

– Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2023 mĂĽssen in schriftlicher Form gestellt werden.
– Weitere Informationen können Sie der Homepage der Gemeinde Landquart entnehmen.

Einreichung der Steuererklärungen 2023

– Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen nicht beim Steueramt Landquart, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung GraubĂĽnden in Chur einzureichen sind.
– FĂĽr Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.
– Wir bitten Sie, die ausgefĂĽllten Steuererklärungen 2023 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, BĂĽroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung GraubĂĽnden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2023

– Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2023 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur VerfĂĽgung. Sie bietet fĂĽr Personen mit Wohnsitz im Kanton GraubĂĽnden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2023 elektronisch auszufĂĽllen und zu ĂĽbermitteln.
– Steuererklärungen, welche mit einer Deklarationssoftware SofTax GR NP frĂĽherer Steuerperioden ausgefĂĽllt wurden, können nicht anerkannt werden.

– Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.

– Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.

– Ab dem 01. Januar 2022 können Steuererklärungen ab der Steuerperiode 2021 neu ohne Unterzeichnung elektronisch eingereicht werden.
– FĂĽr die elektronische Ăśbermittlung jeder Steuererklärung 2023 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten.
– Die Quittung, die Sie nach erfolgter elektronischer Ăśbermittlung erhalten, muss nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und per Post der Kantonalen Steuerverwaltung GraubĂĽnden gesandt werden; sie dient lediglich Ihrer eigenen Dokumentation.
– Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2023 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung GraubĂĽnden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.

Einreichefristen für die Steuererklärung 2023

31. März 2024
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemein-
schaften
30. September 2024
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen
mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2023

Gemäss Weisung der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Landquart einzureichen.

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2023 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:

• Online:
www.stv.gr.ch
• E-Mail:
steueramt@landquart.ch
• Post:
Steueramt Landquart
Rathausplatz
Postfach 15
7206 Igis

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
• vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
• Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
• gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023

Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.

Igis, 19. Januar 2024 Steueramt Landquart

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