Öffentliche Auflage der Änderungen des Auflageprojekts
Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) und Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt.
Auflageakten:
– Technischer Bericht
– Ăśbersicht Situation 1:25’000
– Massnahmenplan, 1:5’000
– Normalien 1:50
Koordinaten:
2Â 763Â 000/1Â 202Â 500
Betroffene Bundesinventare:
keine
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Landquart, Sitzungszimmer EG, Unterdorfstrasse 1, Postfach 15, 7206Â Igis
Auflagedauer:
von Freitag, 23. Januar bis Montag, 23. Februar 2026, Montag bis Freitag, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr oder nach Vereinbarung
(Tel. 081 307 36 36).
Einsprachelegitimation:
Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie die betroffene Gemeinde und die gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen, sofern und soweit ihnen auch die Obergerichtsbeschwerde an das Bundesgericht offensteht.
Einsprachen:
Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 23. Februar 2026 (Poststempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten.
Amt fĂĽr Landwirtschaft und Geoinformation
23. Januar 2026
