E-Voting: Die Anmeldefrist für die Abstimmung vom 09. Juni läuft am 14. April 2024 ab Mehr Infos.

Einwohnerdienste – Meldevorschriften

Anmeldung/Zuzug
Wer in unsere Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen anzumelden.

Abmeldung/Wegzug
Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt in unserer Gemeinde aufgibt, hat sich ebenfalls innert 14 Tagen ordnungsgemäss abzumelden. Telefonische Abmeldungen können keine angenommen werden.

Adressänderung/Umzug
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug bzw. Wohnungswechsel inner-halb derselben Liegenschaft.

Wohnungs- und Logiswechsel
Die Meldepflicht für den Ein- und Auszug von Mieterinnen oder Mietern bzw. von Logisnehmerinnen oder Logisnehmern obliegt der Vermieterin oder dem Vermieter bzw. der Logisgeberin oder dem Logisgeber. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft. Die Ein- oder Auszugsanzeigen können auch elektronisch über unsere Webseite erfolgen.

eUmzug
Die Gemeinde Landquart ist dem Online-Portal «eUmzug» angeschlossen. Dieses bietet die Möglichkeit, Umzug, Zuzug oder Wegzug auf elektronischem Weg den Einwohnerdiensten mitzuteilen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf unserer Webseite!

Igis, 13. Oktober 2023 Einwohnerdienste

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