Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2025 folgende Einreichefristen gelten:
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2025
Gemäss Weisung der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Landquart einzureichen.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2025 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
www.stv.gr.ch (Weiterleitung zu ePortal Kanton Graubünden)
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2026 wird eine maximale Frist bis 30. September 2026 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.
Steueramt Landquart
Igis, 20. März 2026
