Einreichefristen für die Steuererklärung 2025

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2025 folgende Einreichefristen gelten:

  • 31. März 2026
    für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

 

  • 30. September 2026
    für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

 

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2025

Gemäss Weisung der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Landquart einzureichen.

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2025 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:

  • online:

www.stv.gr.ch (Weiterleitung zu ePortal Kanton Graubünden)

  • E-Mail:

steueramt@landquart.ch

  • Post:
    Steueramt Landquart
    Rathausplatz
    Postfach 15
    7206 Igis

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich

  • vollständige Registernummer (756. …)
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
  • gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2025

Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2026 wird eine maximale Frist bis 30. September 2026 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.

Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.

Steueramt Landquart
Igis, 20. März 2026

 

 

Copyright 2026 - Gemeinde Landquart