Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2024 folgende Einreichefristen gelten:
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2024
Gemäss Weisung der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Landquart einzureichen.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2024 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
Steueramt Landquart
Rathausplatz
Postfach 15
7206 Igis
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2025 wird eine maximale Frist bis 30. September 2025 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.
Igis, 21. März 2025 Steueramt Landquart