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Einreichefristen für die Steuererklärung 2024

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2024 folgende Einreichefristen gelten:

  • März 2025

für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

  • September 2025

für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2024

Gemäss Weisung der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Landquart einzureichen.

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2024 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:

  • online:

www.stv.gr.ch

  • E-Mail:

steueramt@landquart.ch

  • Post:

Steueramt Landquart

Rathausplatz

Postfach 15

7206 Igis

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

  • vollständige Registernummer (756. …)
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
  • gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024

Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2025 wird eine maximale Frist bis 30. September 2025 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.

Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.

Igis, 21. März 2025                                       Steueramt Landquart

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