Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2022 folgende Einreichefristen gelten:
31. März 2023
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
30. September 2023
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2022
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2022 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
• online:
www.stv.gr.ch
• E-Mail:
fristgesuche@stv.gr.ch
• Post:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
• vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
• Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
• gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.
Igis, 17. März 2023 Steueramt Landquart