Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden die Waldbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet zurzeit als gross eingestuft. Fehlende Niederschläge lassen die Gefahr weiter ansteigen. Gestützt auf Artikel 11 (erhöhte Feuergefahr) des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) erlässt die Gemeinde Landquart ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Im Wald und in Waldesnähe ist es verboten Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für festeingerichtete Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe. Auch im Siedlungsraum ist jegliches offene Feuer aufgrund des Funkenflugs verboten. Ausgenommen davon sind mit Gas betriebene Grills, welche auf dem privaten Sitzplatz oder Balkon eingesetzt werden dürfen. Wir verweisen auf Art. 37 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes:
Auf Personen, die den Einsatz der Feuerwehr widerrechtlich und schuldhaft veranlasst haben, kann für die Kosten des Einsatzes Rückgriff genommen werden.
Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Das absolute Feuerverbot gilt bis zum Widerruf.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Webseite der Gemeinde Landquart oder auf die Waldbrandkarte des Kantons Graubünden.
Forst
30. Juni 2026
