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Absolutes Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet

Aufgrund der weiter anhaltenden Trockenheit hat das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden die Waldbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet zurzeit als sehr gross eingestuft (Stufe 5). Fehlende oder zu geringe Niederschläge belassen die Gefahr weiter auf einem sehr hohen Niveau. Gestützt auf Artikel 11 (erhöhte Feuergefahr) des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) erlässt die Gemeinde Landquart ab sofort ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet. Das Verbot gilt auch für Feuerstellen im Siedlungsraum. Jegliches offene Feuer im Freien ist aufgrund des Funkenflugs verboten. Ausgenommen davon sind mit Gas betriebene Grills, welche auf dem privaten Sitzplatz oder Balkon eingesetzt werden dürfen. Die Verantwortung liegt in jedem Fall beim Betreiber, wir verweisen auf Art. 37 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes:

«Auf Personen, die den Einsatz der Feuerwehr widerrechtlich und schuldhaft veranlasst haben, kann für die Kosten des Einsatzes Rückgriff genommen werden.»

Unter das Verbot fällt auch das Abbrennen sowie Zünden von Feuerwerk und Raketen.

Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis zum Widerruf durch die Gemeinde.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Webseite der Gemeinde Landquart oder auf die Waldbrandkarte des Kantons Graubünden.

Forst / Werke
7. Juli 2026

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