Im Januar 2023 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2022 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2021.
Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2022 gegenüber der Steuerperiode 2021 stark verändert, kann beim Steueramt Landquart eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2022 beantragt werden.
Für das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2022 steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Landquart ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Eingabe im Suchfeld: „Korrektur Steuerfaktoren“).
Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2022 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2022 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Igis, 16. Dezember 2022 Steueramt Landquart