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Vermieter Auszugsanzeige

Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?

Gemäss den geltenden Bestimmungen haben Sie als VermieterIn oder LogisgeberIn eine Einzugs- oder Auszugsanzeige an die Einwohnerdienste vorzunehmen. Die Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.

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    GeschäftslokalmieterBüroräumlichkeitenWohnungsmieterZimmermieterUntermieterEigentümer

     

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