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Erwerbsschein und Abbrandbewilligung Feuerwerkskörper Kategorie 4

Der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 sind bewilligungspflichtig. Gesuche bleiben den Inhabern des eidg. Fachausweis Feuerwerk (FWA/FBW) vorbehalten. Sie können hier ausgefüllt werden.

Die Gesuche sind bei der Gebäudeversicherung Graubünden, Brandschutz, Ottostrasse 22, 70001 Chur einzureichen.

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 bleiben weiterhin ohne Bewilligungspflicht, für Feuerwerkskörper der Kategorien 2 und 3 erteilt die Gemeinde eine Bewilligung.

Igis, 15.12.2023, Gemeindepolizeiamt

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