Die Schulkommission besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten (Art. 33, Abs. 2) und mindestens vier weiteren Mitgliedern, die vom Gemeindevorstand gewählt werden.
Die Schulkommission vollzieht die Schulgesetzgebung und wählt die Schulleitung, die Lehrpersonen, die Schulärzte sowie die Schulverwaltung. Ausserdem stehen ihr ausserhalb des Voranschlages im Sinne eines freien Kredites 20’000 Franken zu Verfügung.
Personen | Funktion |
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Brändli Curdin | Präsident |
Hofmann Ladina | Mitglied |
Nadig Tamara | Mitglied |
Schmidt Marcel | Mitglied |
Samuel Stocker | Mitglied |